Guter Rat in allen Lagen.

Die Anwältinnen und Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Maratea & Pizzimenti sind auf italienisch-deutsches Recht spezialisiert.

Im Bereich des Immobilienrechts und beim Hauskauf sind wir Ihr juristischer Beistand – mit jahrelanger Erfahrung und Gerichtszulassungen in Deutschland und Italien.

Immobilien und Immobilienrecht (italienisch-deutsch)

Der Immobilienerwerb in Italien unterliegt anderen Regeln als der in Deutschland. Wir schützen Sie vor Gefahren und Tücken beim Hauskauf und beraten Sie zu den Besonderheiten des italienischen Immobilien- und Steuerrechts.

Als Experten mit Büros und Vertretungen in ganz Italien unterstützen wir Sie bei folgenden Themen:

  • Erstellung / Prüfung von (schriftlichem) Kaufangebot
  • Kostenvoranschlag
  • Vorvertrag
    • Anzahlung 
    • „Reuegeld“-Klausel
  • Kaufvertrag
  • Miet- oder Pachtvertrag
  • Immobilienmakler-Provision
  • Hypothekenlöschung
  • Kontakt und Kommunikation mit Notar
    • zur Anmerkung des Vorvertrags im Liegenschaftsregister
    • notarielle Beurkundung des Kaufvertrags
  • Eintragung in Liegenschaftsregister
  • Beratung bei Finanzierung, Bankkredit, Darlehen
  • Baugenehmigung
  • Register-, Hypothekar- und Katastergebühren an den italienischen Staat
  • Erwerbssteuern

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Bei allen Fragen und Anliegen sind wir für Sie da und antworten für gewöhnlich innerhalb kürzester Zeit.

Telefon

+49 (0)89 25 54 97 15

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