Guter Rat in allen Lagen.

Die Anwältinnen und Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Maratea & Pizzimenti sind auf italienisch-deutsches Recht spezialisiert.

In folgenden Rechtsgebieten sind wir Ihr juristischer Beistand:

Immobilien und Immobilienrecht (italienisch-deutsch)

Der Immobilienerwerb in Italien unterliegt anderen Regeln als der in Deutschland. Wir schützen Sie vor Gefahren und Tücken beim Hauskauf und beraten Sie zu den Besonderheiten des italienischen Immobilien- und Steuerrechts.

Als Experten mit Büros und Vertretungen in ganz Italien unterstützen wir Sie bei folgenden Themen:

  • Erstellung / Prüfung von (schriftlichem) Kaufangebot
  • Kostenvoranschlag
  • Vorvertrag
    • Anzahlung 
    • „Reuegeld“-Klausel
  • Kaufvertrag
  • Miet- oder Pachtvertrag
  • Immobilienmakler-Provision
  • Hypothekenlöschung
  • Kontakt und Kommunikation mit Notar
    • zur Anmerkung des Vorvertrags im Liegenschaftsregister
    • notarielle Beurkundung des Kaufvertrags
  • Eintragung in Liegenschaftsregister
  • Beratung bei Finanzierung, Bankkredit, Darlehen
  • Baugenehmigung
  • Register-, Hypothekar- und Katastergebühren an den italienischen Staat
  • Erwerbssteuern

Zivilrecht (italienisch-deutsch)

Wir unterstützen und vertreten Sie kompetent und mit größtmöglichem Einsatz in folgenden Rechtsgebieten:

  • Wirtschaftsrecht
  • Gesellschaftsrecht – Gesellschaftsgründung, Verträge u.a.
  • Familienrecht – Ehevertrag, Scheidung, Trennung, Unterhalt u.a.
  • Vertragsrecht – Kaufvertrag, Leasingvertrag, Mietvertrag u.a.
  • Erbrecht – Testament, Erbe, Erbschaftssteuer u.a.
  • Verkehrsrecht – Verkehrsunfall, Bußgeld, Verkehrsstrafrecht u.a.
  • Versicherungsrecht

Strafrecht (italienisch-deutsch)

Wir verfügen über bedeutende Erfahrungen im gesamten Strafrecht und insbesondere in den folgenden Themen:

  • Banken- und Wucherdelikte, die auch im Zusammenhang mit der Ausübung der Kreditaktivität stehen
  • Steuern, Unternehmen, Insolvenz, Finanzbetrug, Insiderhandel, Cyberbetrug
  • Recycling-Delikte und Geldwäsche-Gesetzgebung, auch in Bezug auf die Verantwortung von Fachkräften
  • Verantwortung der Institutionen
  • Verstöße gegen die Person
  • Verstöße gegen das Vermögen
  • Verstöße gegen die öffentliche Verwaltung
  • Verstöße gegen den Umweltschutz
  • Verstöße im Baubereich
  • Verstöße zum Thema Sport
  • Verstöße gegen die öffentliche Ordnung
  • Verstöße gegen die Rechtspflege
  • Maßnahmen zur Verhütung von Vermögenswerten und Anlagen


Wir führen auch Abwehrmaßnahmen im Bereich der medizinischen Schuld und Delikten im Zusammenhang mit der Verletzung der Regeln zum Schutz der Privatsphäre durch.

Unternehmensrecht (italienisch-deutsch)

Wir unterstützen und vertreten Sie und Ihr Unternehmen in allen Bereichen des italienisch-deutschen Rechts und von internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Insbesondere bei den folgenden Themen:

  • Verträge (Kauf, Miete, etc.)
  • Steuern und Finanzämter
  • Insolvenz, Insolvenzverfahren
  • Arbeitsverträge und Kündigungen
  • Immobilien (Kauf, notarieller Kauf, Miete)
  • Gesellschaftsgründung
  • Handelsvertrag und Handelsvertretervertrag

Hocheffizient im Strafrecht – durch externe Beratung

Um die rechtliche Beratung zu unterstützen, lassen wir uns von externen technischen Berater unterstützen.

Die Spezialisierungen der Berater, mit denen wir eine enge Zusammenarbeit pflegen, sind folgende:
kriminalistische Medizin, kriminalistische Ballistik, Electronic Engineering, kriminalistische Psychiatrie, Toxikologie, telefonische Abhörmaßnahmen (auch zum Zweck der tatsächlichen Rekonstruktion der darin enthaltenen Dialoge).

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Bei allen Fragen und Anliegen sind wir für Sie da und antworten für gewöhnlich innerhalb kürzester Zeit.

Telefon

+49 (0)89 25 54 97 15

Kontakt Rechtsanwaltskanzlei Maratea & Pizzimenti
Fax

+49 (0)89 25 54 97 16

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Maratea & Pizzimenti
Schäfflerstraße 3
80333 München